Seit der Einführung des § 8a SGB VIII werden pädagogische Fachkräfte in Gefährdungsfällen mehr in die Verantwortung genommen. Die Mitarbeitenden der Kinder- und Jugendhilfe werden vom Gesetzgeber angehalten, „gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohls eines Kindes oder Jugendlichen“ wahrzunehmen, diese im „Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte“ einzuschätzen und hierzu eine „insoweit erfahrene Fachkraft“ hinzuzuziehen sowie bei Eltern und Kindern auf die Inanspruchnahme von Hilfen hinzuwirken. Dies alles soll zum Schutz des Kindes geschehen, gleichzeitig sollen vorschnelle Eingriffe vermieden werden. Eine differenzierte Betrachtung der Situation der gesamten Familie, aber auch der Möglichkeiten der Einrichtung, des Helfernetzes und der Fachkraft selbst sind hierzu vonnöten.
Das Seminar behandelt neben den Fragen zur Gefährdungseinschätzung besonders die Aspekte des persönlich und fachlich kompetenten Umgangs bei (einem Verdacht auf) Gefährdungsfällen. Anhand von Praxisbeispielen der Teilnehmenden werden die Seminarinhalte konkretisiert und ein Transfer hergestellt.
Inhalte
- Was ist eine Kindeswohlgefährdung aus juristischer Sicht?
- Welche Strukturen in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe sind notwendig, um den Anforderungen des § 8a SGB VIII zu entsprechen
- Aufgaben des Jugendamts: Wann und wie muss es informiert werden?
- Wann kann es selbst tätig werden?
- Kooperation zwischen den einzelnen Diensten der Kinder- und Jugendhilfe
Ziele
Das Seminar sensibilisiert die Teilnehmenden in Hinsicht auf das Erkennen und Einschätzen von Gefährdungssituationen für Kinder und Jugendliche und vermittelt Handlungssicherheit im Umgang damit.
Methoden
Impulse, Übungen, Fallbesprechungen, Plenumsgespräch, Gruppenarbeit
Zielgruppe
Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe bei freien Trägern und der öffentlichen Jugendhilfe