Der Kinderschutzauftrag aus dem § 8a SGB VIII und dem Art. 9b BayKiBiG sorgt für manche Unsicherheiten und fordert Fachkräfte und Einrichtungen in ihrer professionellen und institutionellen Rollengestaltung. Zu diesen Herausforderungen gehören:
◉ Beobachtungen und Bewertungen zu Anhaltspunkten für Kindeswohlgefährdung
◉ Spezifische Gefährdungsformen, z. B. sucht- oder psychisch kranke Eltern, Gewalt
◉ Einbeziehung von Kindern, Jugendlichen und Eltern in diese Bewertungsprozesse
◉ Schwelle zur Einschaltung der „insofern erfahrenen Fachkraft“ und Mitteilung an das Jugendamt
◉ Spannungsfeld zwischen Hilfe/n und Kontrolle bzw. Eingriff
◉ Rechtliche und professionelle Klarheit über eigenen Auftrag und Rolle
◉ Zusammenarbeit der beteiligten Institutionen und Professionen
◉ Unsicherheiten über institutionelle und fallbezogene „Schutzkonzepte“
Handlungssicherheit wird benötigt, um den rechtlichen Vorgaben, fachlichen Aufgaben und professionellen Bedarfen gerecht zu werden und ggf. fachfremden Zumutungen standzuhalten. Vertiefung und Erweiterung von fachlichem Wissen und methodischen Arbeitsformen stehen im Mittelpunkt dieses Seminars. Bezüge zu konzeptionellen und institutionell-organisatorischen sowie kooperativen Themen werden hergestellt.
Inhalte
Ziele
Das Seminar vermittelt den Teilnehmer*innen Sicherheit und Klarheit für den fachlichen Alltag und die jeweilige Rolle, erweitert das Wissen und die Fähigkeiten im Kinderschutz, gibt Gelegenheit für den Austausch von Methoden und Erfahrungen, gibt Anregungen für den Transfer in die eigene Organisation und gewährt fach-bezogene Unterstützung bei Konzept-, Methoden- und Fallfragen
Methoden
Impulsreferat, Übungen, Fallbesprechungen, Plenumsgespräch, Gruppenarbeit
Zielgruppe
Fach- und Leitungskräfte der öffentlichen und freien Jugendhilfe, von Freizeitstätten sowie Kindertageseinrichtungen, „insofern erfahrene Fachkräfte“ mit bereits vorhandenen Fortbildungserfahrungen